Solarthermie- und Photovoltaikanlagen – Änderung ab Steuerjahr 2024
Die Solarthermie- und Photovoltaikanlagen werden ab dem Steuerjahr 2024 nicht mehr im amtlichen Wert mitgerechnet und stellen bewegliches Vermögen dar. Zudem wird auch der Eigenmietwert entsprechend korrigiert.
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