Weitere interessante Informationen zur Säule 3a

Aus steuerlicher Sicht ist es sinnvoll die Einzahlungen in die Säule 3a auf verschiedene Konten zu verteilen, damit die Auszahlung im Pensionsalter gestaffelt erfolgen kann.

Die Vorsorgekonten können ab 5 Jahren vor dem ordentlichen Pensionsalter bezogen werden. Mehrere Vorsorgeverhältnisse können über verschiedene Steuerjahre aufgelöst werden. Mit Erreichung des Rentenalters und Aufgabe der Erwerbstätigkeit werden die Kapitalleistungen fällig und ausbezahlt. Wird nach dem Erreichen des AHV-Rentenalters die Erwerbstätigkeit fortgesetzt, werden die Leistungen aus der Säule 3a im Zeitpunkt der definitiven Aufgabe der Erwerbstätigkeit fällig und ausbezahlt, jedoch spätestens mit Vollendung des 69. (Frauen) bzw. 70. (Männer) Altersjahres.

Die Kapitalauszahlung wird mit einer Sonderveranlagung besteuert. Je höher die Auszahlung, desto höher der angewendete Steuersatz. Um diesen Anstieg zu brechen, sollten Sie die 3a-Gelder gestaffelt über mehrerer Steuerjahre beziehen. Dazu benötigen Sie aber mehrere 3a-Konten. Ab einem angesparten Kapital von CHF 50’000, lohnt es sich ein zweites Konto zu eröffnen. Es sind auch mehr als zwei 3a-Konten möglich.

Hier können Sie Ihre Steuern für den Kapitalbezug aus Vorsorge berechnen.