Erhöhung Mehrwertsteuer

Ab dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Mehrwertsteuersätze:

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Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz sind weder das Datum der Rechnungsstellung noch der Zahlung, sondern der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Bis zum 31. Dezember 2023 erbrachte Leistungen unterliegen den bisherigen Steuersätzen. Ab dem 1. Januar 2024 erbrachte Leistungen den neuen Steuersätzen.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der MwSt-Info 19 «Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2024»