Einzahlen in die Säule 3a lohnt sich doppelt

Sie sparen für Ihre eigene Altersvorsorge und gleichzeitig senken Sie damit Ihr steuerbares Einkommen.

Alle Erwerbstätigen haben Sie die Möglichkeit, einen bestimmten Betrag pro Jahr auf da Vorsorgekonto 3a ihrer Bankstiftung oder Ihrer Versicherung einzubezahlen. Dieser Betrag kann in der Steuererklärung als Abzug vom steuerbaren Einkommen erfasst werden. Man unterscheidet zwischen:

  • Personen, die Beiträge an die Pensionskasse (2. Säule) bezahlen
  • Personen, die keiner Pensionskasse angehören

Der Maximalbetrag 2023 an die Säule 3a beträgt CHF 7’056 für steuerpflichtige Personen mit Beiträgen an die 2. Säule. Für steuerpflichtige Personen ohne 2. Säule beträgt er maximal 20 Prozent des jährlichen Erwerbseinkommens, höchstens CHF 35’280.

Der jährliche Beitrag muss bis zum 31.12.2023 auf dem Vorsorgekonto verbucht sein. Also vergessen Sie nicht die Überweisung rechtzeitig zu tätigen.

Weitere Infos zur Säule 3a finden Sie hier .